Mitteilung des WLV-Vorstands zur Corona-Krise
In Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Spitzenverbände und auf der Grundlage der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 17. März hat der Vorstand des WLV deshalb folgenden Beschluss gefasst:
Zunächst befristet bis zum Außerkrafttreten dieser Verordnung (derzeit 15. Juni 2020) werden sämtliche Veranstaltungen des WLV ausgesetzt. Im Einzelnen betrifft dies für den Verband und seine Kreise:
- sämtliche Wettkampfveranstaltungen
- sämtliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für alle Bereiche (Trainer, Kampfrichter, Seltec-Schulungen etc.)
- sämtliche Sitzungen und Tagungen (Ausnahme: Durchführung als Telefon- oder Videokonferenzen)
- sämtliche Kadertrainingsmaßnahmen (Landeskader)
- sämtliche Dienstreisen
Der Vorstand des WLV empfiehlt allen seinen Mitgliedsvereinen dringend, diese Maßnahmen für ihre Bereiche ebenfalls umzusetzen bzw. davon abweichend nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die örtlich zuständigen Behörden zu handeln.
Wir verweisen dazu auch auf die Mitteilung des WLSB vom 13. März 2020 (Trainingsbetrieb aussetzen & Sportschulen geschlossen) sowie die aktuellen Hinweise des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) und des DOSB (insbesondere, was die Durchführung von Trainingslagern angeht: www.dosb.de)
Der Vorstand des WLV wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und seine Hinweise und Vorgaben ggf. aktualisieren.
(Stand: 18. März 2020)